Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
GuardMatch Security
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen der GuardMatch Security (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB sowie gegenüber Privatkunden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen, selbst wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Leistungscharakter und Leistungsgrenzen
Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen als Dienstleistung, nicht als Werkvertrag.
Ein konkreter sicherheitsrelevanter Erfolg wird nicht geschuldet.
Die Leistung dient der präventiven Gefahrenminimierung, nicht der vollständigen Verhinderung von Schäden, Straftaten oder Störungen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine hoheitlichen Aufgaben und ersetzt weder Polizei noch Behörden.
3. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt durch:
-
schriftliche Beauftragung,
-
mündliche Beauftragung,
-
elektronische Anfrage (z. B. Formular, E-Mail)
und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus:
-
dem Angebot,
-
der Auftragsbestätigung,
-
oder der tatsächlich erbrachten Leistung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen an die tatsächliche Sicherheitslage anzupassen, sofern dies zur Gefahrenabwehr oder zum Schutz von Personen erforderlich ist.
4. Weisungsbefugnis und Organisation
Das eingesetzte Sicherheitspersonal unterliegt ausschließlich der fachlichen und organisatorischen Weisung des Auftragnehmers.
Weisungen des Auftraggebers an das Sicherheitspersonal sind unzulässig und entfalten keine Wirkung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt:
-
Personal auszutauschen
-
Einsatzpläne anzupassen
-
externe Fachkräfte einzusetzen
Ein Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und eingesetztem Personal wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
-
alle sicherheitsrelevanten Informationen vollständig offenzulegen
-
Risiken, Gefahrenquellen und Besonderheiten unverzüglich mitzuteilen
-
geeignete Ansprechpartner zu benennen
Unterbleibt diese Mitwirkung, entfällt jede Haftung des Auftragnehmers für daraus resultierende Schäden oder Leistungsabweichungen.
6. Vergütung, Zusatzleistungen und Zahlungsverzug
Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Zusatzleistungen gelten insbesondere als:
-
Mehrstunden
-
Einsatzverlängerungen
-
kurzfristige Änderungen
-
Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste
-
Sonderaufträge
Diese werden automatisch zusätzlich verrechnet, auch ohne gesonderte Zustimmung, wenn sie einsatzbedingt erforderlich sind.
Zahlungsziel: 14 Tage netto.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
-
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen
-
Leistungen einzustellen
-
laufende Einsätze fristlos zu beenden
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:
-
Schäden durch Dritte
-
Diebstahl, Vandalismus oder Sabotage
-
Schäden trotz ordnungsgemäßer Sicherheitsleistung
-
Vermögensschäden und Folgeschäden
Die Haftung ist der Höhe nach auf die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
8. Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung im branchenüblichen Umfang.
Ein darüberhinausgehender Versicherungsschutz besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung.
9. Ausfall, höhere Gewalt und Einsatzabbruch
Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsunterbrechungen aufgrund:
-
höherer Gewalt
-
behördlicher Anordnungen
-
plötzlicher Gefährdungslagen
-
Krankheit oder Ausfall von Personal
In sicherheitskritischen Situationen ist der Auftragnehmer berechtigt, Einsätze abzubrechen oder anzupassen, wenn dies dem Schutz von Personal oder Dritten dient.
10. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
11. Vertragsdauer und Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart:
-
Kündigungsfrist: 14 Tage
-
bei Zahlungsverzug oder Pflichtverletzung: fristlose Kündigung möglich
Bereits erbrachte Leistungen sind vollumfänglich zu vergüten, auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.
12. Gerichtsstand und Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Innsbruck.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung ersetzt.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Januar 2026
GuardMatch Security
